Behandlungskosten
Privat Versicherte
Ihre private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Psychotherapie, die durch Ihren Tarif abgedeckt sind. Sie erhalten monatlich eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Fragen Sie vor dem Erstgespräch direkt bei der Versicherung nach, welche Kosten übernommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten: GOP analog, gültig ab Juli 2024.
Selbstzahler
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Die Abrechnung erfolgt nach GOP analog.
Psychologische Beratung wird nicht von der Krankenversicherung übernommen und ist immer eine Selbstzahlerleistung. Für eine Beratung stelle ich pro Sitzung von 50 Minuten 130€ in Rechnung.
Gesetzlich Versicherte
Sie können eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13.3 SGB V bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie nachweislich in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung erhalten haben.