Behandlungskosten
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt.
Den Behandlungsbedarf klären wir gemeinsam in der Psychotherapeutischen Sprechstunde ab, hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten unabhängig davon, ob eine Diagnose gestellt wird.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin und jeweils zum Quartalsanfang ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Privat Versicherte
Ihre private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Psychotherapie, die durch Ihren Tarif abgedeckt sind. Sie erhalten monatlich eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Fragen Sie vor dem Erstgespräch direkt bei der Versicherung nach, welche Kosten übernommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten: GOP analog, gültig ab Juli 2024.
Selbstzahler
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Die Abrechnung erfolgt nach GOP analog.
Psychologische Beratung wird nicht von der Krankenversicherung übernommen und ist immer eine Selbstzahlerleistung.