Informationen zum Kostenerstattungsverfahren

Das fünfte Sozialgesetzbuch (§ 13 Abs. 5 SGB V) regelt die sogenannte Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte in Privatpraxen. Hintergrund ist, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oft monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen, obwohl die Krankenkassen verpflichtet sind, eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Ist dies nicht der Fall – in der Regel bei Wartezeiten von mehr als drei Monaten – können Versicherte bei ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis beantragen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung zeitnah erfolgt und von einer approbierten Psychotherapeutin bzw. einem approbierten Psychotherapeuten mit entsprechender Fachkunde durchgeführt wird.
Bevor Sie eine Kostenerstattung beantragen, müssen Sie eine Reihe von Schritten beachten.

Nehmen Sie eine Psychotherapeutische Sprechstunde wahr.

Vereinbaren Sie einen Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde in einer Praxis mit Kassenzulassung. Dies ist in der Regel unproblematisch, weil alle Praxen Sprechstunden anbieten müssen, auch wenn sie aktuell keine Therapieplätze haben.
Den Termin können Sie entweder in der jeweiligen Praxis vereinbaren.
In der Sprechstunde erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung sowie eine Abklärung des Behandlungsbedarfs. Sie erhalten dann eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Psychotherapie, die unter Umständen auch einen Dringlichkeitshinweis enthält. Hilfreich ist es, wenn eine sogenannte „Richtlinienpsychotherapie“ empfohlen wird.

Kontaktieren Sie möglichst viele kassenzugelassene Therapeut:innen und dokumentieren Sie Ihre Suche. Die meisten Krankenkassen erwarten eine schriftliche Auflistung aller Praxen, die Sie kontaktiert haben und das Ergebnis der Kontaktaufnahme (z.B. 11.07.2025, Praxis Max Müller, absehbar keine freien Plätze, führt keine Warteliste). 

Sollten Sie einen Therapieplatz in einer Kassenpraxis finden, dann beginnen Sie dort die Psychotherapie.

Gesetzliche Krankenkassen sind nach §14 SGB I dazu verpflichtet, Sie über die Ihnen zustehenden Sozialleistungen zu beraten. Stellen Sie Ihre Anfrage am besten schriftlich und bitten Sie um entsprechende schriftliche Antwort. Die Auskunft, dass Kostenerstattungen grundsätzlich nicht bewilligt werden können oder dass es diese nicht mehr gebe, stellt im Sinne von §14 SGB I keine ausreichende Beratung dar.

 

Erfragen Sie, welche formalen Anforderungen Sie beachten sollten und ob es für einen Antrag auf Kostenerstattung Formulare gibt, die sie verwenden sollten.

Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Praxis und bringen Sie zu diesem die Dokumentation Ihrer erfolglosen Suche nach einem Therapieplatz mit.

In einem Erstgespräch lernen wir einander kennen. Wenn eine Behandlung bei mir für Sie in Frage kommt, erhalten Sie von mir eine Bestätigung, dass Ihre Behandlung medizinisch notwendig ist und von mir als approbierte, im Arztregister eingetragene Psychologische Psychotherapeutin kurzfristig durchgeführt werden kann.

Zudem erhalten Sie von mir ein Formular für einen Konsiliarbericht, den Sie in ihrer Hausarztpraxis einholen können. Eine konsiliarische Untersuchung dient dazu, körperliche Erkrankungen auszuschließen, die gegen die Aufnahme einer Psychotherapie sprechen oder die ihre Beschwerden ganz oder teilweise erklären können.

Es kann sein, dass ihre Krankenkasse die Kosten für das Erstgespräch auch bei Bewilligung Ihres Antrags nicht übernimmt, da dieses vor der Antragsstellung stattgefunden hat. Erfragen Sie bitte Näheres bei Ihrer Krankenkasse.

Schicken Sie die vollständigen Antragsunterlagen an Ihre Krankenkasse. Um das Datum des Eingangs dokumentieren zu können, empfehle ich ein Übergabe-Einschreiben. Sie können den Antrag auch persönlich bei der Krankenkasse abgeben und sich den Eingang quittieren lassen.

Diese Unterlagen sollten Sie einreichen:

  • Antrag auf Kostenübernahme
  • Bescheinigung aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde. Wichtig ist, dass dort „ambulante Psychotherapie“ oder „ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung“ empfohlen wurde.
  • Ihre Dokumentation der erfolglosen Suche nach einem Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung

Der Antrag muss von Ihnen persönlich vor Beginn einer Psychotherapie gestellt werden.

Die Bewilligung eines Antrags auf Kostenerstattung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Krankenkasse hat dafür fünf Wochen Zeit.

Nach einer Bewilligung darf die Therapie in der Privatpraxis starten.

Falls ihr Antrag abgelehnt wurde ...

Bestehen Sie im Fall einer Ablehnung immer auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid (erkennbar an der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens).

 

Sie haben nach einer Ablehnung einen Monat Zeit, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Dabei können Sie sich von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) unterstützen lassen.