Psychotherapie ist die Behandlung psychischer Erkrankungen mit psychologischen Mitteln.
In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Psychotherapeut:in rechtlich geschützt und darf nur von Menschen geführt werden, die nach einem Medizin- oder Psychologiestudium eine mehrjährige Weiterbildung absolviert und eine staatliche Berufzulassung (Approbation) erworben haben.
Auch wenn psychische Erkrankungen sich sehr unterschiedlich äußern können, gibt es eine Reihe von Symptomen, die besonders häufig vorkommen:
Jede:r Patient:in kommt mit ganz individuellen Zielen in die Psychotherapie. Im Allgemeinen verfolgen wir in der Psychotherapie vier große Gruppen von Zielen:
Diese übergeordneten Ziele werden am Beginn jeder Psychotherapie auf individuelle, konkretere Ziele übertragen.
Psychotherapie ist immer eine Hilfe zur Selbsthilfe sein und soll Sie befähigen, langfristig auch ohne therapeutische Unterstützung mit schwierigen Situationen umzugehen und Probleme zu bewältigen.
Im Erstgespräch mache ich mir ein erstes Bild Ihrer aktuellen Beschwerden, Lebensumständen und bisherigen Behandlungserfahrung. Am Ende des Gesprächs kann eine vorläufige Diagnose gestellt werden, wenn die Kriterien dafür erfüllt sind. Anhand der ersten Einschätzung kann dann eine Behandlungsempfehlung abgegeben werden. Wenn eine ambulante Behandlung in der Praxis (noch) nicht sinnvoll ist, kann eine andere Art der ambulanten Psychotherapie oder auch eine (teil-)stationäre Behandlung empfohlen werden.
Die Diagnose einer psychischen Erkrankung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Kosten für die weitere Behandlung von der Krankenversicherung übernommen werden. Liegt keine psychische Erkrankung vor, kann eine psychologische Beratung als Selbstzahlerleistung angeboten oder an andere Beratungsstellen verwiesen werden.
Wenn eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis grundsätzlich für Sie in Frage kommt, vereinbaren wir einige probatorische Sitzungen. Die genaue Anzahl kann individuell unterschiedlich sein. Ziel dieser Sitzungen ist, dass wir einander kennenlernen, uns auf gemeinsame Therapieziele einigen und am Ende eine Entscheidung darüber treffen, ob wir miteinander arbeiten möchten.
Achten Sie bei Ihrer Entscheidung auf Ihr Bauchgefühl. Wichtig ist, dass Sie sich grundsätzlich wohlfühlen, auch wenn die Bearbeitung schwieriger Themen nicht immer angenehm ist.
Je nachdem, wie Sie versichert sind, muss im Anschluss an die probatorischen Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie gestellt werden. Das genaue Vorgehen und die Anzahl der beantragten Sitzungen klären wir im persönlichen Gespräch.
Die eigentliche Psychotherapie findet in der Regel in wöchentlichen Sitzungen statt, an denen wir gemeinsam an Ihren Therapiezielen arbeiten. In der Verhaltenstherapie liegt der Schwerpunkt dabei auf der Gegenwart und der Zukunft, wobei die individuelle Lebensgeschichte immer mit einbezogen wird.
In der Verhaltenstherapie gehen wir davon aus, dass jedes menschliche Verhalten erlernt wurde und auch neu gelernt werden kann. Zum Verhalten gehören dabei nicht nur nach außen sichtbare Handlungen, sondern auch das Denken und Fühlen. Denken, Fühlen und Handeln hängen dabei eng miteinander zusammen.
Im Laufe der Therapie werden Sie zunehmend zur Expertin bzw. zum Experten für Ihre eigene Erkrankung. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie sich auch zwischen den Sitzungen mit Ihren Themen auseinandersetzen und ich werde Ihnen Anregungen dazu geben, wie Sie das tun können. In regelmäßigen Abständen ziehen wir eine Zwischenbilanz und schätzen ein, wie weit Sie sich Ihren Zielen angenähert haben. Manchmal kann es auch sein, dass wir Ziele anpassen oder etwas umformulieren.
Wenn sich die Psychotherapie dem Ende nähert, vergrößern wir den Abstand zwischen den Sitzungen, so dass sie zunehmend eigenständig an ihren Zielen arbeiten können.
Zum Ende der Therapie ziehen wir gemeinsam eine Abschlussbilanz.